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Es beginnt meistens mit einer kleinen Beobachtung. Jemand im Büro gibt den Kanzleinamen bei Google ein und sieht ein Bewertungsportal, das Branchenverzeichnis und eine alte Adresse, aber die eigene Website findet sich nicht. Oder die Kanzlei hat gerade eine neue Seite veröffentlicht, und niemand weiß, ob Google davon schon etwas mitbekommen hat.
Ob Ihre Website bei Google gelistet ist, lässt sich in fünf Minuten prüfen. Sie brauchen dafür kein Fachwissen und kein Zusatzprogramm, nur einen Browser. Dieser Artikel zeigt Ihnen drei Schritte, erklärt, was die Ergebnisse bedeuten, und ordnet ein, wann Sie sich Sorgen machen sollten und wann nicht.
Die kurze Antwort
Geben Sie bei Google in die Suchzeile site:ihre-domain.de ein, also mit Doppelpunkt, ohne Leerzeichen, ohne https:// und ohne www. Erscheinen Seiten Ihrer Kanzlei, kennt Google Ihre Website. Erscheinen nur einzelne Seiten oder gar keine, ist der nächste Schritt ein Blick in die Google Search Console, das kostenlose Werkzeug von Google für Website-Betreiber. Dort sehen Sie für jede Seite einzeln, ob sie aufgenommen ist und, wenn nicht, aus welchem Grund. Bei einer ganz neuen Website oder direkt nach einem Relaunch ist ein unvollständiges Ergebnis zunächst normal. Eine Garantie, dass jede Seite aufgenommen wird, gibt es allerdings nicht, denn Google entscheidet selbst, was in den Index kommt.
Website bei Google gelistet prüfen: Schritt für Schritt
Die drei Schritte bauen aufeinander auf. Für eine erste Einschätzung reicht der erste, der dritte gibt Ihnen die genauere Auskunft.
Schritt 1: Die site-Abfrage bei Google
Öffnen Sie Google und tippen Sie in die Suchzeile site: direkt gefolgt von Ihrer Adresse, zum Beispiel site:kanzlei-mustermann.de. Dahinter kein Leerzeichen und keine zusätzlichen Wörter. Die Abfrage fragt Google nicht „Was weißt du zu diesem Thema?“, sondern „Welche Seiten dieser Adresse kennst du?“.
Drei Ergebnisse sind möglich:
- Viele Treffer: Google kennt Ihre Website. Vergleichen Sie kurz die Zahl der Treffer mit der Zahl der Seiten, die Sie selbst erwarten würden (Startseite, Fachgebiete, Team, Kontakt, Impressum, Datenschutz, Fachartikel). Bei kleinen Kanzlei-Websites sind das oft zwischen zehn und dreißig Seiten. Liegt die Trefferzahl in dieser Größenordnung, ist alles gut.
- Wenige Treffer: Google kennt einen Teil der Website. Dann lohnt der Blick, welche Seiten fehlen. Fehlt nur eine selten gebrauchte Unterseite, ist das meist unkritisch. Fehlen Fachgebiete oder die Kontaktseite, sollten Sie nachsehen.
- Keine Treffer: Google zeigt nichts von Ihrer Adresse. Bevor Sie sich Sorgen machen: Prüfen Sie die Schreibweise, und beachten Sie, ob die Website brandneu ist. Zeigt die Abfrage auch nach einigen Wochen nichts, ist das ein Befund, dem Sie nachgehen sollten.
Wichtig ist eine Einschränkung: Die Zahl, die Google zur site-Abfrage zeigt, ist eine grobe Schätzung und kein exakter Zählstand. Sie dient als Hinweis, nicht als Messwert. Wirklich genau wird es erst im dritten Schritt.
Schritt 2: Nach dem Kanzleinamen suchen
Suchen Sie jetzt so, wie ein Mandant es tun würde: Kanzleiname und Ort, zum Beispiel „Kanzlei Mustermann Kempen“. Sehen Sie sich an, was oben erscheint.
Steht Ihre Website auf der ersten Seite, ist sie im Index, und zwar so, dass Menschen sie finden. Erscheint zuerst ein Verzeichnis oder Bewertungsportal und erst weiter unten Ihre Seite, ist sie trotzdem gelistet, nur nicht auf Platz 1. Das kommt bei Kanzleien mit häufigen Nachnamen oder mit vielen Verzeichniseinträgen oft vor. Erscheint Ihre Seite auch auf den ersten Seiten gar nicht, obwohl die site-Abfrage Treffer zeigt, ist das ein Hinweis, dass Google Ihre Seite zwar kennt, aber bei dieser Suche nicht für passend hält.
Ergänzend lohnt eine zweite Suche mit Fachgebiet und Ort, etwa „Fachanwalt Mietrecht Kempen“. Dass eine kleine Kanzlei-Website dort nicht sofort ganz vorn steht, ist normal. Es geht hier nur darum zu sehen, ob sie überhaupt auftaucht.
Schritt 3: Die Google Search Console als genauere Prüfung
Die Search Console ist ein kostenloses Angebot von Google. Sie muss einmal für Ihre Website eingerichtet werden, das erledigt in der Regel, wer die Website technisch betreut. Falls es bei Ihnen schon geschehen ist, gibt es zwei Stellen, die für unsere Frage wichtig sind.
Die erste ist der Bericht zur Seitenindexierung (unter „Indexierung“, „Seiten“). Er zeigt, wie viele Seiten Google aufgenommen hat und wie viele nicht, jeweils mit einer Begründung. Nicht jede nicht aufgenommene Seite ist ein Problem: Alte Adressen, die weiterleiten, oder doppelte Varianten derselben Seite stehen dort ebenfalls und sind in Ordnung. Entscheidend ist, ob Ihre wichtigen Seiten bei den aufgenommenen dabei sind.
Die zweite ist die URL-Prüfung, das Eingabefeld ganz oben. Dort tragen Sie die vollständige Adresse einer einzelnen Seite ein, etwa die Startseite, ein Fachgebiet oder die Kontaktseite. Das Ergebnis sagt Ihnen, ob die Seite bei Google steht oder nicht. Wenn sie nicht dort steht, nennt es einen Grund. Es ist die genaueste Antwort auf die Frage „Ist genau diese Seite gelistet?“, die Sie ohne Fachkenntnisse bekommen können.
Ich empfehle, mit den drei Seiten zu beginnen, von denen ein Mandant am ehesten erfährt: Startseite, die wichtigste Fachgebiet-Seite und die Kontaktseite.
Seite nicht im Google-Index: Was typische Befunde bedeuten
Aus den drei Schritten ergibt sich meist eines von fünf Bildern. Die folgende Einordnung ist bewusst grob gehalten und keine Diagnose.
- Alles da, auch die wichtigen Seiten: Die Aufnahme ist in Ordnung. Wenn Sie dennoch kaum Anfragen über Google bekommen, liegt das nicht an der Aufnahme, sondern an der Platzierung.
- Nur die Startseite: Google kennt die Startseite, aber nicht die Unterseiten. Häufig ist die Website neu, oder Google hat die übrigen Seiten noch nicht erreicht. Bleibt es über Wochen so, sollten Sie nachsehen lassen.
- Alte Adresse noch drin: Nach einem Relaunch oder Domainwechsel zeigt Google noch eine Weile die früheren Adressen. Das gibt sich normalerweise mit der Zeit, sofern die alten Adressen sauber auf die neuen verweisen. Bleiben die alten Treffer lange stehen, lohnt eine Kontrolle.
- Seiten, die Sie nicht kennen: Tauchen unter Ihrer Adresse Seiten auf, die mit Ihrer Kanzlei nichts zu tun haben, etwa fremde Produkte oder Texte in anderer Sprache, ist das ein ernstes Zeichen. Bitte lassen Sie das zeitnah von der Person prüfen, die Ihre Website betreut, denn dahinter kann ein Sicherheitsproblem stehen.
- Keine Treffer und keine Spur: Entweder ist die Website zu neu, oder Google wird aus einem Grund daran gehindert, sie aufzunehmen. Welche Gründe es gibt, ist ein eigenes Thema.
Wann es ein Problem ist und wann nicht
Eine neue Seite steht nicht sofort bei Google. Erfahrungsgemäß vergehen Tage bis Wochen, bis eine neue Seite aufgenommen wird, bei einer ganz neuen Domain eher länger. Eine feste Frist nennt Google nicht, und ich möchte Ihnen keine versprechen. Nach einem Relaunch gilt dasselbe: Es kann dauern, bis Google alle Seiten neu eingelesen hat.
Aufmerksam sollten Sie werden, wenn
- die Website seit mehreren Wochen online ist und die site-Abfrage weiterhin nichts oder nur die Startseite zeigt,
- Seiten, die früher gelistet waren, nach einer Änderung an der Website verschwunden sind,
- die Zahl der aufgenommenen Seiten in der Search Console über längere Zeit sinkt,
- die URL-Prüfung für eine wichtige Seite eine Ausschlussmeldung zeigt.
In diesen Fällen ist die Frage nicht mehr „Bin ich gelistet?“, sondern „Warum nicht?“. Die möglichen Ursachen beschreibt der Artikel Google findet meine Website nicht, ich wiederhole sie hier bewusst nicht.
Gelistet ist nicht dasselbe wie gut gefunden
Ein Punkt wird gern vermischt. „Gelistet“ heißt nur, dass Google eine Seite kennt und in seinen Bestand aufgenommen hat. Ob die Seite bei einer Suche weit vorn erscheint, ist eine andere Frage. Eine Kanzlei kann vollständig im Index stehen und trotzdem bei „Rechtsanwalt Mietrecht“ auf Seite drei landen.
Deshalb ist die Prüfung in diesem Artikel ein Ausgangspunkt, kein Qualitätsurteil. Steht Ihre Website im Index, ist die Grundvoraussetzung erfüllt. Ob sie gut platziert ist, hängt von Technik, Aufbau, Inhalten und vom Wettbewerb ab.
Was Sie als Kanzlei tun können
Auf hohem Niveau sind es fünf Dinge, und die meisten kosten nur wenig Zeit:
- Ausgangsstand festhalten: Machen Sie von der site-Abfrage einen Screenshot mit Datum. Wenn später etwas anders aussieht, haben Sie einen Vergleich.
- Die wichtigen Seiten einzeln prüfen: Startseite, Fachgebiete, Kontakt. Lieber drei Seiten genau als dreißig oberflächlich.
- Nach Änderungen kurz wiederholen: Nach einem Relaunch, einem Umzug auf eine neue Domain oder einem Wechsel des Anbieters ist ein Blick nach einigen Wochen sinnvoll.
- Beobachtung genau weitergeben: Wenn Sie etwas Auffälliges sehen, hilft Ihrem Webdesigner oder Betreuer ein konkreter Satz wie „Seit dem Relaunch zeigt die site-Abfrage drei statt etwa zwanzig Treffer“ mehr als „Wir werden nicht gefunden“.
- Regelmäßigkeit herstellen: Die Prüfung ist nicht schwer, geht aber im Alltag unter. Bei Kanzlead gehört ein monatlicher technischer Gesundheitscheck zur Website-Wartung für Kanzleien. Wer es selbst macht, setzt sich am besten einen festen Termin im Kalender.
Ein erster Überblick: der kostenlose Website-Check
Die Frage, ob Ihre Seite im Index steht, beantwortet der Website-Check nicht direkt. Er ist ein kostenloses Werkzeug, das Sie online selbst durchführen, und prüft zehn Punkte Ihrer Startseite, darunter Verschlüsselung, Ladezeit, Seitentitel und Meta-Beschreibung sowie die robots.txt-Datei. Er ersetzt keine tiefere Prüfung, zeigt aber, ob es auf der Startseite schon sichtbare Auffälligkeiten gibt.
Wenn die Seite wirklich fehlt
Zeigt sich nach den drei Schritten, dass wichtige Seiten fehlen und die Erklärung „zu neu“ nicht greift, ist die Ursachenfrage dran. Im Artikel Warum Google Ihre Seite nicht anzeigt finden Sie die möglichen Gründe. Wenn Sie die Lage lieber von außen einordnen lassen möchten, ist die technische Analyse Ihrer Website die ausführlichere Variante. Beides ist eine Weiterführung, keine Voraussetzung: Die drei Schritte oben können Sie jederzeit allein durchführen.
Häufige Fragen
Die folgenden Antworten helfen Ihnen, die Ergebnisse der Prüfung einzuordnen, ob Ihre Kanzlei-Website bei Google gelistet ist.
Ist meine Seite bei Google gelistet? Wie finde ich das heraus?
Geben Sie bei Google site:ihre-domain.de ein, ohne Leerzeichen und ohne www. Erscheinen Seiten Ihrer Website, kennt Google sie. Genauer prüfen Sie einzelne Seiten mit der URL-Prüfung in der Google Search Console, einem kostenlosen Werkzeug von Google. Beides dauert nur wenige Minuten.
Google indexiert meine Seite nicht: woran kann das liegen?
Häufig ist die Seite schlicht noch zu neu. Bleibt sie über mehrere Wochen aus dem Index, kann es technische Gründe geben, etwa eine Sperre für Google, fehlende Verlinkung oder Inhalte, die Google als nicht eigenständig ansieht. Welche Ursache bei Ihrer Seite vorliegt, zeigt in der Regel die Search Console bei der URL-Prüfung.
Wie lange dauert es, bis eine neue Seite bei Google steht?
Eine feste Frist gibt es nicht. Erfahrungsgemäß dauert es von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen, bei einer ganz neuen Website eher länger. Nach einem Relaunch kann es ebenfalls dauern, bis Google alle Seiten neu eingelesen hat.
Was bedeutet es, wenn die site-Abfrage nur wenige Treffer zeigt?
Google kennt dann nur einen Teil Ihrer Website. Das muss kein Problem sein, wenn die fehlenden Seiten unwichtig oder neu sind. Fehlen Fachgebiete oder die Kontaktseite, sollten Sie die betroffenen Seiten einzeln in der Search Console prüfen. Die Trefferzahl der site-Abfrage ist nur eine grobe Schätzung.
Ist „bei Google gelistet“ dasselbe wie „bei Google gut gefunden“?
Nein. Gelistet heißt nur, dass Google die Seite kennt und aufgenommen hat. Wie weit vorn sie bei einer Suche erscheint, hängt von Technik, Aufbau, Inhalten und Wettbewerb ab. Eine Kanzlei kann vollständig im Index stehen und trotzdem bei wichtigen Suchbegriffen nicht auf der ersten Seite landen.
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