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Eine Kanzlei-Website fällt selten mit Ankündigung aus. Meistens geht ein Update schief, ein Zertifikat läuft ab oder der Server des Hosters hat eine Störung, und die Website zeigt eine Fehlermeldung. Wer das zuerst bemerkt, ist häufig ein Mandant oder eine Interessentin, die etwas nachschauen wollte und eine Seite mit Warnhinweis sieht. Bei der Kanzlei kommt die Nachricht oft Tage später an, wenn überhaupt.
Dieser Artikel beschreibt, was sich von außen laufend messen lässt, damit jemand einen solchen Ausfall bemerkt, bevor ihn Ihre Mandanten bemerken. Er erklärt auch, was eine solche Messung nicht leisten kann, denn das gehört zu einer ehrlichen Einordnung dazu.
Die kurze Antwort
Bei der Überwachung Ihrer Website prüft ein System in kurzen Abständen von außen, ob die Seite erreichbar ist, wie schnell der Server antwortet und ob das Sicherheitszertifikat gültig ist. Zusätzlich lässt sich in größeren Abständen prüfen, ob die Seite für Google freigegeben ist. Ob Ihre Website gerade erreichbar ist, hängt damit nicht mehr davon ab, ob zufällig jemand nachschaut. Eine Verfügbarkeitszusage ist das nicht: Gemessen wird von einem Standort aus, und die Messung zeigt Probleme an, sie behebt sie nicht von selbst.
Wie eine Kanzlei-Website unbemerkt ausfällt
Aus der Praxis kenne ich vorwiegend vier Konstellationen, in denen eine Website unauffällig schlechter wird oder ganz verschwindet. Das sind typische Muster, keine Einzelfälle aus einem bestimmten Mandat.
Die Website ist nicht mehr erreichbar. Das kann am Hosting liegen, an einer fehlerhaften Aktualisierung oder an einer Änderung bei der Domain. Wer die Seite selbst gelegentlich aufruft, bemerkt es nur, wenn er gerade in dem Zeitfenster nachschaut. Nachts, am Wochenende oder im Urlaub geschieht das kaum.
Die Website antwortet, aber sehr langsam. Dann lädt sie, doch wer auf dem Handy wartet, bricht häufig ab. Im Büro auf dem eigenen Rechner fällt das kaum auf, weil dort vieles bereits im Zwischenspeicher liegt.
Das Zertifikat läuft ab. Dann zeigt der Browser einen Warnhinweis, dass die Verbindung nicht sicher ist. Für Mandanten, die gerade ein vertrauliches Anliegen schildern wollen, ist das ein deutliches Signal. Meistens erneuert sich ein Zertifikat automatisch. Wenn das einmal nicht klappt, fällt es erst auf, wenn die Warnung schon da ist.
Die Seite ist für Google gesperrt. Das passiert zum Beispiel, wenn eine Einstellung aus der Entwicklungsphase einer neuen Website stehen bleibt, die Suchmaschinen fernhalten soll. Die Seite sieht für Besucher gänzlich normal aus und verschwindet allmählich aus den Suchergebnissen. Woran es sonst liegen kann, wenn eine Seite bei Google fehlt, beschreibt der Artikel Google findet Ihre Kanzlei-Website nicht: Ursachen und Prüfung.
Website-Überwachung für Kanzleien: Was dabei geprüft wird
Bei meinen Wartungskunden mit Überwachung läuft eine Prüfung von außen, also so, wie ein Besucher die Seite aufruft. Vier Dinge werden gemessen. Welche davon Sie im Wartungsprotokoll sehen, hängt vom Paket ab, dazu weiter unten mehr.
Erreichbarkeit
Alle zehn Minuten wird die Website aufgerufen. Kommt eine normale Antwort, ist sie erreichbar. Kommt keine oder eine Fehlermeldung, wird das festgehalten. Durch den Abstand von zehn Minuten fällt ein längerer Ausfall auf. Ein Aussetzer von wenigen Sekunden dazwischen bleibt möglicherweise unentdeckt.
Antwortzeit des Servers
Bei jedem Aufruf wird gemessen, wie lange der Server benötigt, um zu antworten. Das ist der Anfang der Kette und nicht die vollständige Ladezeit der Seite im Browser. Reagiert der Server zügig oder zögert er? Auffällig lange Antwortzeiten sind oft ein früher Hinweis, dass im Hintergrund etwas nicht stimmt, bevor die Seite ganz ausfällt.
Gültigkeit des Sicherheitszertifikats
Geprüft wird, ob das Zertifikat gültig ist und wann es abläuft. Dadurch lässt sich eine ausbleibende Erneuerung rechtzeitig erkennen, bevor Besucher einen Warnhinweis sehen.
Freigabe für Google
Einmal pro Stunde wird zusätzlich geprüft, ob die Website für Google freigegeben ist. Dabei geht es um zwei Stellen: ob eine Seite versehentlich auf “noindex” gesetzt wurde und ob die Datei robots.txt die Seite sperrt. Beides lässt sich bei einem Besuch der Seite nicht sehen und macht sich erst Wochen später bemerkbar, wenn die Besucher aus der Suche ausbleiben.
Was die Messung nicht leistet
Eine Überwachung wirkt schnell wie eine Absicherung. Tatsächlich ist sie eine Messung, und daher sollten Sie ihre Grenzen kennen:
- Ein Messstandort. Gemessen wird von einem Standort aus. Wenn die Seite dort erreichbar ist, kann sie an anderer Stelle im Netz trotzdem Probleme haben.
- Messabstände. Zwischen zwei Messungen liegen zehn Minuten, bei der Freigabe für Google eine Stunde. Kurze Störungen können dazwischen unbemerkt bleiben.
- Keine Zusage. Die Werte beschreiben, wie sich die Website verhalten hat. Eine zugesicherte Verfügbarkeit (zum Beispiel “99,9 Prozent”) ist damit nicht verbunden, und ich sage sie auch nicht zu.
- Kein Funktionstest. Dass die Startseite erreichbar ist, sagt nichts darüber aus, ob das Kontaktformular Nachrichten zustellt. Dazu passt der Artikel Kontaktanfragen kommen nicht an.
- Keine Selbstheilung. Die Überwachung meldet etwas, sie behebt es nicht von selbst. Der Nutzen liegt darin, dass überhaupt jemand davon erfährt.
Warum das Hosting allein nicht ausreicht
Ein Hoster überwacht seine Server. Läuft der Server, ist für den Hoster alles in Ordnung, auch wenn Ihre Seite wegen eines fehlerhaften Updates nur eine Fehlermeldung zeigt. Ein abgelaufenes Zertifikat oder eine versehentlich gesetzte Sperre für Google bemerkt er in der Regel ebenfalls nicht, weil beides in Ihrer Website liegt und in seiner Technik kein Thema ist. Dazu kommt, dass Hoster Ihnen im Normalfall keinen laufenden Bericht über Ihre einzelne Website schicken.
Mehr zum Unterschied zwischen Hosting und aktiver Betreuung steht im Artikel Website-Wartung für Kanzleien: Was wirklich dazugehört.
Was Sie als Kanzlei davon sehen
Die Messwerte erhalten Sie einmal im Monat im Wartungsprotokoll, mit einer Bewertung von sehr gut über gut und mittel bis schlecht. Im Paket Sichtbarkeit sehen Sie dort die Erreichbarkeit, das Zertifikat und die Freigabe für Google, im Paket Wachstum zusätzlich die Antwortzeit des Servers und die Ausfälle im Monat. Das hat zwei Vorteile. Erstens sehen Sie, wie sich die Website im Monat verhalten hat, ohne selbst nachprüfen zu müssen. Zweitens haben Sie bei Auffälligkeiten eine Grundlage für ein Gespräch mit Ihrem Hoster oder Dienstleister, statt mit dem Eindruck “Es war langsam”.
Wie ein einzelner Messwert zu lesen ist, hängt vom Verlauf ab. Ein einmaliger Ausschlag sagt wenig, wiederkehrende schlechte Antwortzeiten sagen mehr. Das Protokoll enthält zu den Werten eine kurze Einordnung.
In welchen Paketen die Überwachung enthalten ist
Die Überwachung gehört bei Kanzlead zu den Wartungspaketen ab Sichtbarkeit, also zu Sichtbarkeit und Wachstum. Im Paket Sichtbarkeit enthält das Protokoll die Erreichbarkeit, das Zertifikat und die Freigabe für Google, im Paket Wachstum zusätzlich Antwortzeit und Ausfälle. Im Paket Grundschutz ist die Überwachung nicht enthalten. Das Paket Sichtbarkeit kostet 129 € pro Monat (ohne Umsatzsteuer). Alle Pakete und Inhalte stehen auf der Seite Preise. Eine Beschreibung der gesamten Leistung finden Sie unter Website-Wartung für Kanzleien.
Wie die Überwachung technisch eingerichtet ist, beschreibe ich hier bewusst nicht. Für Ihre Entscheidung zählt, was gemessen wird und was Sie davon erfahren.
Erst den Ist-Zustand ansehen
Eine laufende Überwachung ersetzt keine erste Bestandsaufnahme. Auf der Website von Kanzlead gibt es dafür einen kostenlosen Website-Check, den Sie online selbst durchführen können. Er ist eine Momentaufnahme und prüft unter anderem, ob die Verschlüsselung (HTTPS) in Ordnung ist, wie schnell die Seite lädt und ob eine robots.txt-Datei vorhanden ist. Einen Verlauf über die Zeit liefert er nicht. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Website heute dasteht, ist er ein guter erster Schritt.
Mehr zu den Risiken einer ungepflegten Website steht im Artikel Kanzlei-Website ohne Pflege: Diese Risiken drohen. Wie Sie eine Website nach einem Totalausfall wiederherstellen können, beschreibt die Backup-Strategie für Kanzlei-Websites.
Häufige Fragen
Die folgenden Antworten helfen Ihnen, die Überwachung Ihrer Kanzlei-Website einzuordnen.
Woran merke ich, dass die Website meiner Kanzlei nicht erreichbar ist?
Oft erst, wenn sich jemand meldet oder Sie selbst zufällig nachsehen. Ohne laufende Prüfung von außen fällt ein Ausfall nachts, am Wochenende oder im Urlaub meist nicht auf. Eine regelmäßige Messung nimmt Ihnen das Nachschauen ab und hält fest, wann und wie lange die Seite nicht erreichbar war.
Reicht die Überwachung durch meinen Hoster?
In der Regel nicht. Der Hoster überwacht seine Server und nicht den Zustand Ihrer einzelnen Website. Eine Seite, die wegen eines fehlerhaften Updates nur eine Fehlermeldung zeigt, kann auf einem Server liegen, der aus Sicht des Hosters einwandfrei läuft.
Ist die Überwachung eine Verfügbarkeitszusage?
Nein. Gemessen wird von einem Standort aus und in festen Abständen. Die Werte zeigen, wie sich die Website verhalten hat, eine zugesicherte Verfügbarkeit sind sie nicht. Kurze Störungen zwischen zwei Messungen können unentdeckt bleiben.
Was bedeutet es, wenn eine Website für Google gesperrt ist?
Dann enthält die Seite eine Anweisung an Suchmaschinen, sie nicht aufzunehmen, oder die Datei robots.txt sperrt sie. Für Besucher sieht die Seite normal aus. Aus den Suchergebnissen verschwindet sie aber nach und nach. Deshalb wird die Freigabe für Google einmal pro Stunde mit geprüft.
In welchen Paketen ist die Überwachung enthalten?
Sie gehört zu den Wartungspaketen ab Sichtbarkeit, also zu Sichtbarkeit und Wachstum. Im Paket Grundschutz ist sie nicht enthalten. Die Werte erhalten Kunden einmal im Monat im Wartungsprotokoll, mit einer Bewertung von sehr gut bis schlecht.
Möchten Sie wissen, wie Ihre Website heute dasteht?
Im 15-minütigen Gespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Website und darauf, was für Ihre Kanzlei an laufender Betreuung sinnvoll ist, mit oder ohne Überwachung. Unverbindlich.
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