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    Kanzlead

    Kanzlead – Webdesign & SEO für Kanzleien

    Maßgeschneiderte Webseiten mit klarem Fokus auf Sichtbarkeit, Technik und Vertrauen.
    100 % Einzelarbeit – keine Baukästen, keine Massenware.

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Startseite/AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Kanzlead – Webdesign & Technisches SEO für Kanzleien
Inhaber: Thomas Heidkamp · Pannekensweg 9 · 47906 Kempen · E-Mail:
Stand: 15.08.2025

1. Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kanzlead (Thomas Heidkamp) – nachfolgend „Kanzlead“ – und Auftraggebern, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind (insb. Kanzleien/Unternehmen). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind nicht Gegenstand dieser AGB.
  2. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn Kanzlead ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
  3. Es gelten zusätzlich die Inhalte des jeweiligen Angebots/Leistungsprofils. Individuelle Abreden haben Vorrang.
  4. Definition „Werktage“: Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche sowie NRW-Feiertage.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Vor Beginn kostenrelevanter Maßnahmen erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Die Beauftragung erfolgt durch Annahme in Textform. Kleinaufträge bis 150 € netto oder Zusatzarbeiten im laufenden Projekt können ohne separates Angebot auf Basis des gültigen Stundensatzes ausgeführt werden.
  2. Leistungen können Werk- (z. B. Website-Erstellung) und/oder Dienstleistungen (z. B. SEO-Betreuung) sein; die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelten ergänzend.
  3. Kanzlead kann geeignete Subunternehmer beauftragen; Vertragspartner bleibt Kanzlead.
  4. Drittleistungen/Lizenzen. Hosting, Domains, Lizenzen, Schriften, Stock-Material, Plugins, CDN, Tracking-Tools sowie Ads-/Mediabudgets werden – sofern nicht abweichend vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beschafft oder durchgereicht; es gelten die AGB der Drittanbieter. Laufende Abo-/Lizenzkosten und Preis-/Leistungsänderungen der Anbieter trägt der Auftraggeber. Funktionseinschränkungen wegen auslaufender Lizenzen liegen in seiner Verantwortung.
  5. Offboarding & Archivierung. Nach Projektabschluss unterstützt Kanzlead auf Wunsch beim Datenexport/Übergabe (Admin-Zugänge, Exportpakete, kurze Einweisung) nach Aufwand. Kanzlead archiviert Projektdateien bis zu 12 Monate nach Abschluss auf Best-Effort-Basis. Danach können Daten gelöscht werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Vorhaltung besteht ohne Wartungsvertrag nicht. Eine fortlaufende Pflege ist nicht geschuldet, sofern kein Wartungsvertrag besteht.
  6. Discovery/Workshop. Vor Umsetzungsstart kann ein Discovery-Workshop (Ziele, Struktur, Content, SEO-Technik) vereinbart werden. Ergebnisse (z. B. Pflichtenheft) sind eigenständige Leistungen und honorarpflichtig.
  7. Einweisung. Eine Kurz-Einweisung (bis 60 Min.) in Redaktion/Administration kann vereinbart werden; weitergehende Schulungen/Dokumentationen sind zusätzliche Leistungen.
  8. Konten & Eigentum. Projektbezogene Konten (z. B. Google Analytics, Search Console, Tag Manager, Ads, Hosting) werden – soweit möglich – im Eigentum des Auftraggebers angelegt. Kanzlead erhält die erforderlichen Adminrechte. Nach Projektende kann Kanzlead entfernt werden; Protokolle/Assets bleiben beim Auftraggeber.
  9. Hosting & Uptime. Sofern kein gesonderter Hosting-/Wartungsvertrag besteht, schuldet Kanzlead keine Uptime-Garantien, Backups, Monitoring oder Reaktionszeiten. Entsprechende Leistungen werden nur aufgrund separater Vereinbarung erbracht.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt vollständig, rechtzeitig und in geeigneten Formaten alle Inhalte, Daten und Zugänge bereit (z. B. FTP/Hosting, CMS-Admin, Google-Konten, Bild-/Textmaterial, Impressum/Datenschutz).
  2. Der Auftraggeber sichert zu, an allen bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte zu besitzen und Drittrechte nicht zu verletzen; er stellt Kanzlead frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
  3. Der Auftraggeber hält Sicherheitskopien sämtlicher übermittelter Daten/Unterlagen vor.
  4. Ausbleibende Mitwirkungen oder verzögerte Freigaben verlängern Fristen angemessen; Mehraufwände (Wartezeiten, Zusatzabstimmungen) werden nach Aufwand berechnet.
  5. Inhalte/Acceptable Use. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass keine rechtswidrigen oder gegen behördliche/berufsrechtliche Vorgaben verstoßenden Inhalte veröffentlicht werden. Kanzlead kann die Umsetzung ablehnen oder pausieren, wenn Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind.
  6. Lizenzen für Schriften/Bilder. Für Webfonts/Schriften und Bildmaterial stellt der Auftraggeber die erforderlichen Lizenzen/Einwilligungen (z. B. Model Releases) sicher, inkl. Berechtigung zur Web-Einbettung und Self-Hosting. Etwaige Lizenzbeschränkungen (Domains, Pageviews, Nutzer) liegen in seiner Verantwortung.
  7. Berufsrecht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Inhalte/Funktionen den berufsrechtlichen Vorgaben (z. B. BRAO, BORA, StBerG, BOStB, Notarordnung) entsprechen. Kanzlead prüft nicht die Vereinbarkeit mit Berufsrecht.

4. Zeitmanagement & Lieferverzug

  1. Das Projekt startet zum im Angebot benannten Termin (z. B. 15.10.2025) und hat eine geplante Laufzeit von ca. 6 Wochen (bis ca. 26.11.2025).
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugänge, Rechtstexte) spätestens 7 Tage nach Projektstart bereitzustellen.
  3. Werden Inhalte oder Freigaben nicht rechtzeitig geliefert, verlängern sich die Fristen automatisch. Kanzlead ist berechtigt, den Projektplan einseitig neu zu terminieren.
  4. Verzögert sich das Projekt um mehr als 14 Kalendertage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Kanzlead berechtigt, eine Zwischenrechnung über bis dahin erbrachte Leistungen zu stellen.
  5. Fehlen nach 30 Tagen erforderliche Inhalte/Freigaben, ist Kanzlead berechtigt, das technische Werk (Template, Layout, Navigation, Funktionslogik) inhaltsneutral fertigzustellen und als abnahmefähig bereitzustellen. Die Schlussrate wird mit Bereitstellung fällig. Content-Einpflege erfolgt anschließend als separate Mehrleistung nach Aufwand.
  6. Fixtermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

5. Gestaltung, Korrekturen, Abnahme

  1. Innerhalb des Briefings besteht Gestaltungsfreiheit. Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Varianten oder Scope-Erweiterungen sind Mehrleistungen und gesondert zu vergüten.
  2. Freigaben & Abnahme
    1. In Design-/Konzeptphasen erhält der Auftraggeber Vorlagen/Prototypen zur Prüfung.
    2. Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt oder nicht binnen 10 Werktagen nach Zugang unter konkreter Mängelbenennung rügt (Abnahmefiktion).
    3. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
    4. Übergabe produktiver Zugangsdaten und ggf. Liveschaltung erfolgen nach Zahlungseingang der Schlussrate gem. § 8.2.
  3. Korrekturen & Change Requests. Im Angebot enthalten sind bis zu zwei Korrekturschleifen je Projektphase (Konzept/Design/Umsetzung). Weitere Korrekturen, nachträgliche Briefing-Änderungen oder Funktionserweiterungen gelten als Change Request und werden nach Aufwand gemäß gültigem Stundensatz abgerechnet. Freigegebene Arbeitsergebnisse gelten als Scope-Lock; spätere Änderungen sind Mehrleistungen.

6. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte; Open Source; Referenzen

  1. Sämtliche Entwürfe, Layouts, Templates, Quellcodes, Konzepte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
  2. Rechteübertragung. Bis zur vollständigen Zahlung aller Vergütungsbestandteile (inkl. Zusatzleistungen/Drittkosten) verbleiben sämtliche Rechte bei Kanzlead. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot definierten einfachen, nicht ausschließlichen, zweckgebundenen Nutzungsrechte (z. B. Betrieb der konkreten Website/Instanz). Weitergabe an Dritte, Re-Sourcing, Wiederverkauf von Templates/Komponenten oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen einer gesonderten Lizenz in Textform.
  3. Offene/Arbeitsdateien (z. B. Design-Rohdateien, Komponenten-Bibliotheken) sind nicht automatisch geschuldet; Herausgabe nur bei gesonderlicher Vereinbarung.
  4. Open Source & Schriften. Bei Open-Source-Komponenten gelten ausschließlich deren Lizenzen (inkl. etwaiger Copyleft-Pflichten) vorrangig. Webfonts/Bilder werden nur mit geeigneter Lizenz (inkl. Self-Hosting-Recht) eingesetzt; der Auftraggeber stellt diese bereit bzw. beauftragt deren Beschaffung als Fremdleistung.
  5. Referenzen. Kanzlead darf das Projekt (Screenshots, Kurzbeschreibung) zu Eigenwerbezwecken (Website, Präsentationen, Social) nennen. Eine Footer-Nennung erfolgt nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen.

7. SEO/Marketing – keine Erfolgs-/Ranggarantien

  1. Kanzlead schuldet bei SEO/Ads/Performance-Leistungen die fachgerechte Durchführung, keinen bestimmten Erfolg. Ergebnisse hängen u. a. von Algorithmen, Wettbewerb, Budgets, Inhalten und Technik ab.
  2. Änderungen von Suchmaschinen/Plattform-Regeln können Resultate beeinflussen; hieraus entstehen keine Ansprüche gegen Kanzlead.
  3. Performance/SEO-Zielwerte. Angegebene Kennzahlen (z. B. Core Web Vitals) sind Zielwerte unter Laborbedingungen. Realwerte variieren je nach Content, Serverlast, Dritt-Scripts und Nutzergerät.

8. Vergütung, Zahlungsplan, Verzug

  1. Preise verstehen sich netto zzgl. USt, soweit anwendbar. Hinweis § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung): Sofern Kanzlead als Kleinunternehmer tätig wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Zahlungsplan:
    • 40 % bei Projektstart als Projektstart-Retainer (Kapazitätsreservierungsgebühr). Projektstart erfolgt erst nach Zahlungseingang.
    • 40 % nach Designfreigabe/Meilenstein (Abnahme der Layout-/Konzeptphase).
    • 20 % bei Finalisierung & Übergabe (technische Fertigstellung/Go-Live-Bereitschaft).

    Übergabe produktiver Zugangsdaten/Liveschaltung nach Zahlungseingang der Schlussrate. Laufende Betreuungen/Retainer werden – sofern vereinbart – monatlich im Voraus berechnet.

  3. Aufrechnung/Zurückbehaltung: nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
  4. Zahlungsverzug (B2B): Zinsen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz plus 40 € Verzugspauschale (§ 288 Abs. 2, 5 BGB). Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
  5. Projektpausen & Preisfortschreibung. Verzögerungen aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z. B. fehlende Inhalte, offene Abschläge) berechtigen Kanzlead zur Leistungsverweigerung, Termin-Anpassung sowie zur Abrechnung von Warte-/Mehrzeiten. Bei Projektpausen > 3 Monate ist Kanzlead zur indexbasierten Preisfortschreibung gemäß VPI Deutschland berechtigt (Indexstand bei Beauftragung → Indexstand bei Wiederaufnahme, gedeckelt auf +8 %); zusätzlich notwendige Aktualisierungsaufwände (Version-Drift) werden nach Aufwand abgerechnet.
  6. Auslagen/Reisekosten. Vorab abgestimmte Reise- und Nebenkosten (z. B. Kilometergeld, Übernachtung, Versand, Testgeräte) werden gegen Nachweis weiterberechnet.
  7. Mahnkosten. Für jede berechtigte Mahnung kann Kanzlead pauschal 7,50 € berechnen; weitergehende Beitreibungs-/Inkassokosten bleiben vorbehalten.
  8. Fälligkeit. Soweit nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Elektronische Rechnungen (PDF) sind ausreichend.

9. Nutzung von Softwarelizenzen, Updates und Drittanbieter-Tools

  1. Lizenzinhaber. Kanzlead setzt bei der Erstellung, Pflege und Optimierung von Websites verschiedene Softwareprodukte, Entwicklerlizenzen und Drittanbieter-Tools ein (z. B. Bricks Builder, Automatic.css, Frames, WPCodeBox, Real Cookie Banner, SEO-Tools, eRecht24). Sämtliche Lizenzen bleiben ausschließlich Eigentum von Kanzlead.
  2. Einfaches Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den durch Kanzlead bereitgestellten Lizenzen/Tools. Dieses Nutzungsrecht gilt nur für die jeweilige Website und nur während der aktiven Vertragslaufzeit.
  3. Kündigung und Vertragsende.
    • Entfernung der Lizenzschlüssel: Alle von Kanzlead bereitgestellten Lizenzschlüssel und Agenturzugänge werden entfernt.
    • Deaktivierung von Drittanbieter-Tools: Tools wie Real Cookie Banner oder eRecht24 Premium werden deaktiviert, sofern der Auftraggeber keine eigene Lizenz erwirbt.
    • Fortführung ohne Updates: Die Website bleibt technisch funktionsfähig, erhält jedoch keine Updates, keinen Support und keine rechtlichen Textaktualisierungen mehr.
  4. Optionale Übernahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann die Website unabhängig von Kanzlead weiter betreiben, indem er
    • eigene Lizenzen für benötigte Tools erwirbt, oder
    • Kanzlead mit einer kostenpflichtigen Umstellung beauftragt.
    Für die Herausgabe eines vollständigen Website-Backups oder den Umzug auf einen anderen Hostinganbieter kann eine pauschale Übergabegebühr vereinbart werden.
  5. Rechtliche Verantwortung. Nach Vertragsende trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die rechtliche Konformität der Website (insb. Datenschutz, Cookie-Banner, Impressum).

10. Hosting

  1. Hosting über Kanzlead. Kanzlead bietet optional die Einrichtung und Verwaltung des Webhostings über den Anbieter Mittwald an. Der Hostingvertrag wird während der Zusammenarbeit über Kanzlead geführt; die Hostingkosten werden dem Auftraggeber regelmäßig weiterberechnet.
  2. Übergabe nach Vertragsende. Nach Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt auf Wunsch eine kostenlose Übergabe des Hostingzugangs an den Auftraggeber. Alternativ kann der Auftraggeber zu einem anderen Anbieter wechseln; hierfür kann eine pauschale Umstellungsgebühr vereinbart werden.
  3. Haftung. Kanzlead übernimmt während der Vertragslaufzeit die technische Betreuung des Hostings, haftet jedoch nicht für Ausfälle oder Störungen seitens des Hostinganbieters.

11. Gewährleistung/Mängel, Rügepflicht & Verjährung

  1. Für Werkleistungen gilt das Gesetz mit Vorrang der zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
  2. Der Auftraggeber prüft Leistungen unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen nach Übergabe/Go-Live, und rügt schriftlich. Spätere Rügen gelten als genehmigt.
  3. Zielumgebungen/Kompatibilität. Die Umsetzung erfolgt für die im Angebot benannten Zielumgebungen (z. B. aktuelle und Vorversion der jeweils zwei marktführenden Browser, definierte responsive Breakpoints). System-, Browser-, Theme- oder Plugin-Updates Dritter, infrastrukturelle Änderungen oder abweichende Zielumgebungen können Anpassungsaufwand auslösen.
  4. Bugfix-Fenster. Für 30 Kalendertage ab Go-Live behebt Kanzlead reproduzierbare Mängel der Werkleistung kostenfrei. Hiervon nicht umfasst sind Änderungswünsche, Content-Anpassungen, neue Features, Fremd-/Dritteinflüsse sowie Fehler durch Bedienung, Updates oder Umgebung des Auftraggebers.
  5. Verjährung. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Abnahme/Go-Live. Unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz nach § 12 sowie Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12. Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Leben, Körper, Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
  3. Datenverlust: Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung auf Auftraggeberseite.
  4. Keine Haftung für Drittleistungen (Hosting, Domains, Plugins, Plattformen); es gelten deren Bedingungen.
  5. Produkthaftungsansprüche bleiben unberührt.

13. Laufzeit/Kündigung (Dauerschuldverhältnisse) & § 648 BGB

  1. Monatliche Betreuungen (Retainer): Laufzeit & Leistungsrahmen.
    1. Mindestlaufzeit: 6 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 1 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (§ 126b BGB) gekündigt wird.
    2. Laufzeitbeginn: mit dem Kalendermonat, in dem das Setup abgenommen wird oder – sofern keine gesonderte Abnahme erfolgt – die laufenden Leistungen erstmalig bereitgestellt werden.
    3. Setup-Entgelt: einmalig 690 € netto, unabhängig von der Laufzeit und nicht erstattungsfähig.
    4. Verbesserungsbudget: Die monatlichen Leistungen erfolgen im Rahmen eines Budgets aus Arbeitseinheiten (AE); 1 AE = 30 Minuten. Paketbezogen: Essential 4 AE (≈ 2 Std.), Growth 8–12 AE (≈ 4–6 Std.), Authority 16–20 AE (≈ 8–10 Std.).
    5. Nichtübertragbarkeit: Nicht genutzte Einheiten verfallen am Monatsende; eine Übertragung in Folgemonate ist ausgeschlossen. Report und Abstimmungs-Call sind enthalten und werden nicht auf das Budget angerechnet.
    6. Mehrbedarf: zusätzlicher Aufwand erfolgt nur nach vorheriger Freigabe zum vereinbarten Stundensatz (derzeit 125 € netto/Std.).
    7. Leistungsausschlüsse: Inhaltserstellung (Texte/Bilder), Branding/CI, Shops/Mitgliederbereiche, umfangreiche Neuentwicklungen sowie A/B-Tests sind nicht Bestandteil des Retainers und werden – sofern beauftragt – gesondert abgerechnet.
  2. Werkverträge (§ 648 BGB): Der Auftraggeber kann Werkverträge jederzeit kündigen; Kanzlead behält den vereinbarten Werklohn, abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird.
  3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ad-hoc-Support. Außerhalb vereinbarter Wartung erfolgt Support nach Verfügbarkeit (Best-Effort), Abrechnung im 15-Min-Takt. Reaktions-/Wiederherstellungszeiten sind nur mit gesonderter SLA/Wartungsvereinbarung geschuldet.

14. Datenschutz, AV-Vertrag, Sicherheit, Rechtstexte

  1. Kanzlead verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zweckgebunden nach Weisung des Auftraggebers und den gesetzlichen Vorgaben.
  2. Soweit Kanzlead als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
  3. Für Rechtstexte (Impressum, Datenschutz, Consent-Management) und deren Implementierung ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
  4. Sicherheit. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu starken Passwörtern, Rollen-/Rechtemanagement, regelmäßigen Updates und Backups seiner Systeme. Nach Projektende ändert der Auftraggeber alle überlassenen Zugangsdaten. 100 %ige Sicherheit kann nicht garantiert werden.
  5. Keine Rechtsberatung. Kanzlead erbringt keine Rechtsberatung. Empfehlungen (z. B. eRecht24) sind unverbindlich.

15. Vertraulichkeit / Nichtabwerbung

  1. Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Informationen vertraulich. Ausgenommen sind Inhalte, die zur Veröffentlichung bestimmt sind (Website-Inhalte, Referenzen i. S. v. § 6.5).
  2. Nichtabwerbung. Die Parteien verpflichten sich, während der Projektlaufzeit und 12 Monate danach keine jeweils eingesetzten Mitarbeiter/Subunternehmer abzuwerben. Verstöße lösen eine angemessene Vertragsstrafe, maximal 10.000 € je Fall, aus. Die Höhe bestimmt Kanzlead nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und ist gerichtlich überprüfbar; die richterliche Mäßigung bleibt unberührt (§ 343 BGB).

16. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Netzausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Störung von Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.

17. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist Kempen, NRW.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (PDF); auf Wunsch XRechnung/ZUGFeRD, soweit technisch vorgesehen.
  5. Streitbeilegung (Mediation). Vor gerichtlichen Schritten bemühen sich die Parteien um eine Mediation bei einer anerkannten Schlichtungsstelle. Gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
  6. Kommunikation/Textform. Vertragsrelevante Mitteilungen, Freigaben und Abnahmen per E-Mail genügen der Textform (§ 126b BGB).
  7. Zustellung per E-Mail. Zustellungen gelten bei Versand an die benannte E-Mail-Adresse als zugegangen, es sei denn, es bestehen objektive Zustellhindernisse.
  8. Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

© Kanzlead · Alle Rechte vorbehalten · Die Texte dieser AGB sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.

KANZLEAD

Kanzlead – Digital sichtbar als Kanzlei

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